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Online-Seminar

KI-Kompetenz im Unternehmen nach Art. 4 KI-Verordnung

Im Seminar erwerben Sie grundlegende Kenntnisse für den sicheren, kritischen und verantwortungsvollen Einsatz künstlicher Intelligenz im Unternehmen. Sie lernen, wie KI-Systeme und insbesondere generative KI grundsätzlich funktionieren, welche Einsatzmöglichkeiten sie bieten und wo ihre technischen Grenzen liegen. Behandelt werden typische betriebliche Anwendungen, die Auswahl geeigneter KI-Werkzeuge und der sachgerechte Umgang mit KI-generierten Ergebnissen. Sie erfahren, warum Ausgaben inhaltlich überprüft werden müssen und wie fehlerhafte, erfundene oder verzerrte Ergebnisse sowie ungeeignete Automatisierungen erkannt werden können. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem Schutz personenbezogener Daten, vertraulicher Unternehmensinformationen und Geschäftsgeheimnisse. Zudem lernen Sie, wie menschliche Kontrolle, klare Verantwortlichkeiten und interne Vorgaben zu einem sicheren und nachvollziehbaren KI-Einsatz beitragen. Art. 4 der KI-Verordnung verpflichtet Anbieter und Betreiber von KI-Systemen, Maßnahmen zur Förderung der KI-Kompetenz ihrer Beschäftigten und weiterer in ihrem Auftrag handelnder Personen zu ergreifen. Dabei sind insbesondere vorhandene Kenntnisse, Erfahrungen, Ausbildungen und der konkrete Einsatzkontext der verwendeten KI-Systeme zu berücksichtigen. Das Seminar vermittelt eine allgemeine Grundlage für die betriebliche Umsetzung. Da die erforderlichen Maßnahmen vom jeweiligen KI-System, dessen Risiken und dem konkreten Einsatzbereich abhängen, können ergänzende interne Richtlinien und anwendungsbezogene Unterweisungen notwendig sein. Die Teilnahme allein begründet keine automatische Konformitätsvermutung nach Art. 4. Das Seminar richtet sich insbesondere an Beschäftigte, Führungskräfte, Geschäftsleitungen, Personalverantwortliche sowie Mitarbeitende aus IT, Datenschutz, Compliance und Unternehmensorganisation.

  • Beginner
  • Online
  • 300 Minuten
  • 99,00 €
  • Carsten Wiehmeier
KI-Kompetenz im Unternehmen nach Art. 4 KI-Verordnung