Arbeitsschutz
Wer braucht eine PSAgA Erstunterweisung? – Pflichten, Fristen und Voraussetzungen
Wer muss eine PSAgA Erstunterweisung absolvieren? Erfahren Sie,wann die Unterweisung nach DGUV Regel112-198 erforderlich ist und was Arbeitgeber beachten müssen
- Thomas Schuster
- 1.9.2026
Über dieses Thema
Wer braucht eine PSAgA Erstunterweisung? Wer bei der Arbeit Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz – kurz PSAgA – verwendet, muss vor der ersten Benutzung entsprechend unterwiesen werden. Das betrifft Beschäftigte in zahlreichen Branchen: vom Bauhandwerk über Industrie und Gebäudetechnik bis hin zur Instandhaltung. Doch wann genau ist eine PSAgA Erstunterweisung erforderlich, für welche Tätigkeiten gilt sie und wie unterscheidet sie sich von der jährlichen Wiederholungsunterweisung? Was ist eine PSAgA Erstunterweisung? PSAgA kommt immer dann zum Einsatz, wenn bei Arbeiten eine Absturzgefahr besteht und diese nicht durch technische oder organisatorische Schutzmaßnahmen ausreichend verhindert werden kann. Dazu gehören beispielsweise Auffanggurte, Verbindungsmittel mit Falldämpfer, Höhensicherungsgeräte und dazugehörige Anschlageinrichtungen. Da ein Fehler bei der Benutzung lebensgefährliche Folgen haben kann, dürfen Beschäftigte PSAgA nicht ohne entsprechende Unterweisung benutzen. Die DGUV Regel 112-198 „Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz“ sieht deshalb vor, dass Versicherte vor der ersten Benutzung von PSAgA unterwiesen werden müssen. Wer braucht eine PSAgA Erstunterweisung? Eine Erstunterweisung benötigen grundsätzlich alle Beschäftigten, die im Rahmen ihrer Tätigkeit persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz benutzen sollen und bisher nicht entsprechend unterwiesen wurden. Typische Tätigkeiten sind beispielsweise: Arbeiten auf Dächern Arbeiten an Absturzkanten Montagearbeiten in der Höhe Arbeiten auf Gerüsten Arbeiten an Masten oder Konstruktionen Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten Arbeiten in Industrieanlagen Arbeiten an Maschinen und technischen Anlagen in der Höhe Arbeiten mit Hubarbeitsbühnen, sofern PSAgA erforderlich ist Arbeiten an Fassaden Tätigkeiten an Antennen- und Mobilfunkanlagen Arbeiten auf Stahlkonstruktionen Arbeiten in Schächten oder vergleichbaren Bereichen Entscheidend ist also nicht die Berufsbezeichnung, sondern die Gefährdungsbeurteilung und die konkrete Tätigkeit . Stellt der Arbeitgeber fest, dass für eine Tätigkeit PSAgA erforderlich ist, müssen die betreffenden Beschäftigten entsprechend unterwiesen werden. Wann muss die Erstunterweisung erfolgen? Die Unterweisung muss vor der ersten Benutzung der PSAgA erfolgen. Ein Mitarbeiter darf daher nicht zunächst mit Auffanggurt und Verbindungsmittel arbeiten und erst zu einem späteren Zeitpunkt eine entsprechende Unterweisung erhalten. Auch eine allgemeine Arbeitsschutzunterweisung ersetzt die spezielle PSAgA-Unterweisung nicht. Darüber hinaus kann eine erneute oder ergänzende Unterweisung erforderlich werden, wenn sich beispielsweise das verwendete PSAgA-System, die Arbeitsbedingungen, der Einsatzbereich, das Arbeitsverfahren oder die Gefährdungssituation wesentlich verändert. Reicht eine theoretische Unterweisung aus? Nein. Eine Besonderheit bei Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz besteht darin, dass die Unterweisung praktische Übungen beinhalten muss . Die Beschäftigten sollen nicht nur wissen, wie ein Auffanggurt oder Verbindungsmittel theoretisch funktioniert. Sie müssen den sicheren Umgang mit der tatsächlich eingesetzten Ausrüstung beherrschen. Dazu gehören beispielsweise: korrektes Anlegen und Einstellen des Auffanggurtes Kontrolle der Ausrüstung vor der Benutzung Auswahl geeigneter Anschlagmöglichkeiten richtiges Anschlagen korrekte Verwendung von Verbindungsmitteln Verhalten während der Benutzung Erkennen von Beschädigungen und Mängeln richtige Aufbewahrung der PSAgA Verhalten im Notfall Die konkreten Inhalte richten sich nach der Gefährdungsbeurteilung, dem Arbeitsplatz und der tatsächlich verwendeten Ausrüstung. Welche Vorschriften gelten für die PSAgA-Unterweisung? Eine zentrale Grundlage ist die DGUV Regel 112-198 „Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz“ . Darin wird unter anderem festgelegt, dass Versicherte vor der ersten Benutzung und anschließend nach Bedarf, mindestens jedoch alle zwölf Monate, unterwiesen werden müssen. Für die Durchführung von Unterweisungen mit praktischen Übungen ist außerdem der DGUV Grundsatz 312-001 von besonderer Bedeutung. Er beschreibt unter anderem Anforderungen an die unterweisenden Personen sowie mögliche Inhalte und Rahmenbedingungen der praktischen Übungen. Daneben ergeben sich Unterweisungspflichten unter anderem aus dem Arbeitsschutzrecht und der DGUV Vorschrift 1. Erstunterweisung oder Wiederholungsunterweisung – was ist der Unterschied? Die PSAgA Erstunterweisung richtet sich insbesondere an Personen, die PSAgA künftig erstmals im Rahmen ihrer Tätigkeit verwenden sollen. Nach der Erstunterweisung ist das Thema jedoch nicht abgeschlossen. Die Unterweisung ist anschließend mindestens alle zwölf Monate zu wiederholen . Abhängig von der Gefährdungssituation kann auch eine frühere erneute Unterweisung notwendig sein. Vereinfacht gilt: Noch keine PSAgA-Unterweisung und zukünftige Nutzung von PSAgA → Erstunterweisung Bereits unterwiesen und weiterhin Nutzung von PSAgA → regelmäßige Wiederholungsunterweisung Muss die PSAgA-Unterweisung dokumentiert werden? Ja. Die Durchführung der Unterweisung sollte beziehungsweise muss entsprechend den einschlägigen Vorgaben nachvollziehbar dokumentiert werden. Eine Dokumentation enthält üblicherweise unter anderem: Name der unterwiesenen Person Datum der Unterweisung Inhalte der Unterweisung verwendete PSAgA beziehungsweise behandelte Systeme praktische Übungen Name der unterweisenden Person Bestätigung der Teilnahme Für Unternehmen ist eine saubere Dokumentation besonders wichtig, um die ordnungsgemäße Organisation des Arbeitsschutzes nachweisen zu können. Wer ist für die Unterweisung verantwortlich? Grundsätzlich liegt die Verantwortung beim Arbeitgeber . Er muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung feststellen, welche Schutzmaßnahmen erforderlich sind und welche Beschäftigten PSAgA benötigen. Die Durchführung der Unterweisung kann an eine entsprechend geeignete beziehungsweise qualifizierte Person übertragen werden. Der DGUV Grundsatz 312-001 stellt hierfür Anforderungen unter anderem an die theoretischen Kenntnisse, die praktischen Fähigkeiten und die Erfahrung der unterweisenden Person. Brauchen neue Mitarbeiter eine Erstunterweisung? Das hängt davon ab, welche Kenntnisse und Unterweisungen bereits vorhanden sind und welche PSAgA im neuen Unternehmen beziehungsweise am neuen Arbeitsplatz eingesetzt wird. Eine irgendwann bei einem früheren Arbeitgeber absolvierte Schulung bedeutet nicht automatisch, dass damit sämtliche Unterweisungspflichten des neuen Arbeitgebers erfüllt sind. Die Unterweisung muss auf die konkrete Tätigkeit, die Gefährdungssituation, die eingesetzte PSAgA und den jeweiligen Arbeitsplatz abgestimmt sein. Gerade bei einem Arbeitgeberwechsel sollte deshalb geprüft werden, ob eine vollständige oder ergänzende Unterweisung erforderlich ist. Beispiele aus der Praxis Dachdecker Ein neuer Mitarbeiter soll mit Auffanggurt und Verbindungsmittel auf Dachflächen arbeiten. Bevor er die PSAgA erstmals verwendet, benötigt er eine entsprechende Unterweisung mit praktischen Übungen. Industriemechaniker Bei Wartungsarbeiten auf einer Anlage besteht Absturzgefahr. Die Beschäftigten müssen sich an vorgesehenen Anschlagpunkten sichern. Auch hier müssen die betroffenen Mitarbeiter vor der Benutzung des Systems unterwiesen werden. Monteur Ein Monteur arbeitet regelmäßig an Stahlkonstruktionen und verwendet dabei Auffanggurt und Höhensicherungsgerät. Vor seinem ersten entsprechenden Einsatz ist eine PSAgA-Unterweisung notwendig. Mitarbeiter mit vorhandener PSAgA-Erfahrung Ein Mitarbeiter benutzt bereits seit mehreren Jahren PSAgA und wurde entsprechend unterwiesen. In diesem Fall steht nicht automatisch eine neue Erstunterweisung an. Die vorgeschriebenen regelmäßigen Wiederholungsunterweisungen sowie gegebenenfalls arbeitsplatz- und ausrüstungsspezifische Unterweisungen bleiben jedoch erforderlich. Wie oft muss die PSAgA-Unterweisung wiederholt werden? Nach der DGUV Regel 112-198 erfolgt die Unterweisung vor der ersten Benutzung und anschließend nach Bedarf, mindestens jedoch alle zwölf Monate. Eine jährliche Wiederholung ist somit grundsätzlich erforderlich. Zusätzliche Unterweisungen können beispielsweise nach Änderungen der eingesetzten Ausrüstung, Arbeitsverfahren oder Gefährdungssituation sinnvoll beziehungsweise notwendig sein. Fazit: Wer PSAgA benutzt, muss vorher unterwiesen werden Die Grundregel ist einfach: Beschäftigte, die bei ihrer Arbeit PSAgA verwenden sollen, müssen vor der ersten Benutzung entsprechend unterwiesen werden. Dabei reicht eine rein theoretische Erklärung nicht aus. Aufgrund des hohen Risikos bei Arbeiten mit Absturzgefahr gehören praktische Übungen zur Unterweisung. Anschließend muss die PSAgA-Unterweisung mindestens einmal jährlich wiederholt werden. Für Arbeitgeber bedeutet das: Vor dem Einsatz von PSAgA muss nicht nur geeignete Ausrüstung bereitgestellt werden. Ebenso wichtig ist, sicherzustellen, dass die Beschäftigten den sicheren Umgang mit der Ausrüstung tatsächlich beherrschen.